REAch Registrierung
Nach REAch, sind Stoffe, die in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder produziert werden, registrierungspflichtig (Artikel 6 der REAch-Verordnung). Das gilt sowohl für Stoffe als solche, als auch für Stoffe in Gemischen und für Stoffe die aus Erzeugnissen beabsichtigt freigesetzt werden.
Im Rahmen dieser gesetzlichen Regelung, sind wir als Hersteller von Gemischen verpflichtet, gegenüber unseren Lieferanten und Herstellern eine Registrierung vorzunehmen. Dies ist von unserer Seite bereits erfolgt, die zertifizierte Verwendung wurde uns bereits in den meisten Fällen bestätigt oder ist derzeit noch in Bearbeitung.
In unseren Sicherheitsdatenblättern wurden die Informationen hierzu, soweit bereits vorliegend, eingearbeitet.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie über den reach-helbdesk der baua (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) - weiter>>